Freitag, 11. Januar 2008

Pisten-Crash mit bösen Überraschungen

Die Allianz begrüßt die heute vom Kuratorium für Verkehrssicherheit abgegebene Empfehlung, beim Skifahren einen Sturzhelm zu tragen. Bevor es auf die Piste geht, sollte auch der Versicherungsschutz überprüft werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Hochbetrieb auf unseren Skipisten - und für viele endet das Vergnügen mit bösen Überraschungen: Die Bandbreite reicht von Verletzungen und Schadenersatzforderungen bis zu enorm hohen Folgekosten.

"Wir begrüßen die Empfehlung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, beim Skifahren einen Sturzhelm zu tragen, weil sich dadurch das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich verringert", erklärt Gerhard Bernard, Schadenleiter in der Allianz. Während in Österreich noch über eine Helmpflicht auf der Skipiste diskutiert wird, haben mehrere EU-Länder bereits eine gesetzliche Verpflichtung eingeführt. Zuletzt hat Italien ein Gesetz verabschiedet, das das Tragen von Sturzhelmen für Skifahrer bis 14 Jahre vorschreibt.

"Unter den vielen Sicherheitsmaßnahmen, die man ergreifen kann, ist der Helm wohl die wirksamste", so Bernard. "Es ist auch ein Trend zu bemerken, dass immer mehr Erwachsene nicht mehr 'oben ohne' unterwegs sind und einen Helm aufsetzen."

Schutz vor wirtschaftlichem Schaden

Kopfschmerzen ganz anderer Art können sich nach dem Spitalsaufenthalt einstellen: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Spitalsbehandlung, doch wer zahlt den Rest? Zum Beispiel die Hubschrauberbergung, die ausgeschlagenen Zähne oder den Einkommensverlust durch verminderte Erwerbsfähigkeit. Ganz zu schweigen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder der Verringerung des Lebensstandards. Die Sozialversicherung gewährleistet zwar einen gewissen Schutz bei Unfällen, doch sie weist eine erhebliche Lücke auf: Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin und nach Hause. Das führt dazu, dass drei von vier Unfallopfern keine finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Bei Kindern ist die Versorgungssituation besonders dramatisch, denn gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nur bei Schulveranstaltungen. Und bei einem Kind macht die Freizeit rund 80% des Tages aus.

Mit einer privaten Unfallversicherung wird diese gefährliche Lücke geschlossen. Sie bietet Schutz rund um die Uhr und im Ernstfall eine lebenslange Rente.

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